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Verbesserte Riesterförderung
  Der Gesetzgeber hat die Verwendungsmöglichkeiten für Riester-Bausparen deutlich verbessert. Am 1. Juli 2013 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Damit profitieren Wohnriester-Kunden ab dem 1. Januar 2014 von folgenden Verbesserungen:

1. Mit Riester-Bausparen jederzeit entschulden
Wohnriester-Kunden können ihr Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase aus dem Riesterspar-Vertrag entnehmen, wenn sie vollständig oder teilweise ihr Eigenheim entschulden wollen. Das geförderte Altersvorsorgevermögen muss hierfür jedoch mindestens 3.000 Euro betragen. Beim Bausparvertrag muss das gesamte Guthaben entnommen werden.

2. Mit Riester-Bausparen barrierereduziert umbauen
Dann können Wohnriester-Verträge für den barrierereduzierten Umbau der selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Ein Sachverständiger, z. B. ein Architekt, muss die zweckgerechte Verwendung bestätigen¹.

3. Einmalige Versteuerung
In der Auszahlungsphase kann das Wohnförderkonto dann jederzeit mit 30 % Rabatt der aktuellen Steuerschuld einmalig versteuert werden. D. h. Sie können den Wohnriester flexibler an Ihre Belange anpassen.

4. Mehr Zeit
Beim Verkauf der Wohnriester-finanzierten Immobilie haben Kunden ab dem 1.1.2014 mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere Immobilie zu investieren. Diese so genannte Reinvestionsfrist verlängert sich auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes, in welchem die Selbstnutzung aufgegeben wurde.
 


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